Bürger Sozial
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Für Menschen, die einen Krankenhaushausaufenthalt hinter sich haben, z.B. wegen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit und deren Gesundheit noch nicht wieder gänzlich hergestellt ist, kann sich ein Bedarf an Unterstützung im häuslichen Umfeld ergeben.

Hierfür hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten geschaffen, einen Antrag für eine Haushaltshilfe zu stellen.

Denn in gewohnter Umgebung vollzieht sich die Heilung oftmals schneller..

Die Krankenhausnachsorge kann das jeweilige Krankenhaus in die Wege leiten.

Wir organisieren die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung durch unsere Fachkräfte und geschulten Mitarbeiter, damit Ihre Genesung gut vorankommt und Sie schnell wieder auf die Beine kommen.

 

Unsere Leistungen:

Zu den Leistungen der Haushaltshilfe gehören alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushaltes zwingend notwendig sind. Sie werden am individuellen Bedarf des Versicherten ausgerichtet.

Die Haushaltshilfe umfasst u.a. folgende Tätigkeiten:

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Geschirr spülen
  • Wäsche machen
  • altersgerechte Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern

 

Wer kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Senioren
  • Alleinstehende
  • Alleinerziehende
  • Familien

 

Hinweis:

Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder den Pflegegrad 1 haben, übernimmt die Krankenkasse in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung. Voraussetzung ist, dass im Haushalt des Patienten keine andere Person lebt, die die Versorgung entsprechend übernehmen kann.

 

Persönliche Beratung

Telefon: 07351 - 577 80 92

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!