Bürger Sozial
Genossenschaft Biberach eG

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WIR UNTERSTÜTZEN SIE UND IHRE FAMILIE:

bei Klinik-, Reha- oder Kuraufenthalt

bei Risikoschwangerschaft und Entbindung

bei Erkrankung

nach Mehrlingsgeburten

bei Pflege von Kindern mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen

 bei Erschöpfung und Überlastung

 Bei Tod eines Elternteils

 

 

 

 

 

 

Eine Familienpflegerin kann in Notsituationen Ihren Familienalltag aufrechterhalten und wird

 Ihre Kinder pädagogisch betreuen, versorgen und die erforderlichen Termine mit Ihnen wahrnehmen

 Ihren Haushalt weiterführen

 Sie bei Überforderung entlasten und beraten

  

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Die Kosten werden je nach Familiensituation und Einsatzgrund von den Krankenkassen, der Renten- oder Pflegeversicherung oder den Sozial- und Jugendhilfeträgern übernommen.

 

BEANTRAGUNG

Sie erhalten den Antrag für die Familienpflege/Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse bzw. dem zuständigen Kostenträger.

Gerne sind wir bei der Antragstellung und Finanzierungsklärung behilflich und sprechen mit Ihnen den Einsatz der Familienpflegerinnen ab.